Wegen den ausgebliebenen Niederschlägen und der ausserordentlichen Hitze herrscht im Wallis verbreitet grosse bis sehr grosse Trockenheit. Die Winde der letzten Wochen haben die Situation zusätzlich verschärft. Deshalb gilt im mova ein generelles Feuerverbot (absolutes Verbot von Holzfeuern im Freien). Lager- und Kochfeuer sind verboten. Es darf nur mit Gas gekocht werden.
Flüssiggas darf nur zu Kochzwecken verwendet werden. Bediener*innen sind vor der Inbetriebnahme im sicheren Umgang mit Gasgeräten zu instruieren. Gasverbraucher dürfen nur im Freien oder in gut belüfteten Zelten (offene Seitenwände)
betrieben werden. Gasgeräte sind von allem Brennbaren soweit entfernt zu halten, dass keine Brandgefahr besteht (seitlicher Mindestabstand von 20 cm). Pro Gasgerät darf maximal eine Reserveflasche beim Gerät stehen. Pro Kochzelt dürfen maximal 4 Gasflaschen (à 11 kg) vorhanden sein; dabei spielt es keine Rolle ob die Gasflaschen angeschlossen sind, als Reserveflasche dienen oder leer sind. Reserve- und Leerflaschen sind ausserhalb des Kochbereiches, mindestens
aber 2 m vom Gasgerät entfernt, zu lagern.
Die Gaskocher sind vorgängig zum mova zu prüfen und defekte Komponenten zu
ersetzen (siehe Checklisten vom mova). Bei Unsicherheiten steht im mova in den Filialen auf den Kontinentenplätzen Fachpersonal zur Verfügung.